1. Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der Softtrend AG (Softtrend) gelten vorliegende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Vereinbarungen, welche von diesen AGB abweichen oder sie ergänzen, bedürfen der Schriftform.
2. Angebote
Offerten der Softtrend haben eine Gültigkeit von vier Wochen. Angebote in Preislisten und Inseraten sind freibleibend und unverbindlich. Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
3. Preise
Sämtliche veröffentlichten Preise sind Richtpreise, die laufend dem Markt angepasst werden. Die beim Bestellzeitpunkt im Internet publizierten Preise sind grundsätzlich während 20 Tagen ab Bestellung für beide Parteien verbindlich. Vorbehalten bleiben falsche Preise und/oder Produktspezifikationen infolge Tipp-, Übertragungs- oder sonstiger Fehler sowie Preis- und/oder Modelländerungen durch den Hersteller. Die im Internet publizierten Preise gelten nur für online-Bestellungen.
4. Lieferung
Die Lieferungen erfolgen ausschliesslich in der Schweiz und Liechtenstein. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch Softtrend steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von Softtrend durch Zulieferer und Hersteller. Sollte die Lieferverzögerung länger als einen Monat dauern, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ansonsten begründen Lieferverzögerungen in keinem Fall Schadenersatzansprüche oder ein Rücktrittsrecht vom Vertrag. Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 7 Tagen nach Warenerhalt der Softtrend und dem Spediteur schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung beim Spediteur zu melden. Der Übergang von Nutzen und Gefahr auf den Käufer erfolgt zum Zeitpunkt des Versandes des Kaufgegenstandes.
5. Annahmeverzug
Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist von 10 Tagen die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht annehmen zu wollen, kann Softtrend die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 30% des Kaufpreises geltend machen.
6. Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr gehen auf den Käufer über, sobald die Sendung dem Spediteur übergeben wird. Eine vereinbarte Übernahme der Transportkosten hat keinen Einfluss auf den Übergang von Nutzen und Gefahr.
7. Zahlung
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen von Softtrend ohne Abzüge zahlbar innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum auf das, von Softtrend angegebene, Bank- oder Postscheckkonto. Sollte der Kunde die genannten Zahlungsbedingungen verletzen, ist Softtrend zur Erhebung von 8% Verzugszins ab Fälligkeitsdatum berechtigt. Firmen beliefern wir gegen Rechnung (vorbehältlich Kreditprüfung und HR-Eintrag). Privatpersonen können gegen Vorauskasse, Nachnahme oder Barzahlung (bei Abholung) bei uns einkaufen.
8. Gewährleistung
Die Garantie auf Hardware beträgt 12 Monate ab Rechnungsdatum. Gewährt der Hersteller eine längere Garantie, so gilt die Herstellergarantie. Teile, die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, werden durch uns kostenlos repariert oder ersetzt. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Entstehende Transportkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Allfällige Wegspesen werden separat verrechnet. Jeder weitere Anspruch, insbesondere Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag, ist ausgeschlossen. Weiter sind von der Garantie ausgeschlossen: Schäden infolge Abnützung, mangelhafter Wartung und Missachtung von Betriebsvorschriften. Die Garantie erlischt, wenn der Kunde oder Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung Änderungen oder Reparaturen an der Ware vornehmen. Auf Software gewährt Softtrend keine Garantie. Garantieleistungen setzen die Einhaltung der Zahlungsbedingung voraus. Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen angemeldeter Garantieansprüche seine Zahlungen zurückzubehalten oder andere Ansprüche zur Verrechnung zu stellen.
9. Mängelrügen
Mängelrügen müssen innert 5 Arbeitstagen nach Erhalt der Ware schriftlich zur Kenntnis gebracht werden. Werden diese anerkannt, so hat der Kunde Anspruch auf Beseitigung der Mängel oder, falls dies nicht möglich ist, auf Lieferung einwandfreier Ersatzware. Für Retouren verlangt Softtrend, dass das defekte Teil bzw. Gerät mit einer Kopie der Rechnung, mit der das Gerät geliefert wurde, an Softtrend zur Reparatur eingeschickt oder angeliefert wird. Durch den Austausch von Teilen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschliesslich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können.
10. Retouren
Der Kunde hat das Recht, die gelieferte Ware innerhalb einer Frist von 5 Werktagen zurückzusenden. Das Rückgaberecht beginnt mit Eingang der Ware beim Kunden. Die retournierten Artikel müssen unbeschädigt, funktionsfähig, vollständig, in einwandfreier und ungeöffneter Originalverpackung sein. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Bei Nichterfüllung oben genannter Bedingungen erlischt das Rückgaberecht und Softtrend erhebt eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 30.-. Vom Rückgaberecht generell ausgeschlossen sind Artikel, die auf Kundenwunsch speziell beschafft oder angefertigt wurden. Hat der Kunde die Ware fristgerecht und ordnungsgemäss zurückgeschickt, erhält er eine Gutschrift oder Ersatzlieferung.
11. Lizenzierung von Software
Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer zum eigenen Gebrauch überlassen, d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Es gelten ausschliesslich die Bestimmungen des Lizenzvertrages des Herstellers.
12. Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss oder aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen Softtrend, als auch gegen beauftragte Dritte ausgeschlossen. Softtrend haftet nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln. Haftungsobergrenze ist der Produktpreis. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt.
13. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung einschliesslich allfälliger Mahnspesen und Verzugszinsen Eigentum von Softtrend. Dieser kann jederzeit am zuständigen Ort eingetragen werden. Für den Fall, dass der Kunde gegenüber Softtrend in Zahlungsverzug gerät oder für den Fall, dass Insolvenz oder Überschuldung vorliegt, hat der Kunde Softtrend auf deren Verlangen ein Verzeichnis aller noch bei ihm vorhandenen, unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren auszuhändigen.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen oder Teilbestimmungen unwirksam oder ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Eine solche (ungültige) Bestimmung wird durch eine der wirtschaftlichen Absicht von Softtrend am nächsten kommende Bestimmung ersetzt.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Sämtliche vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden und Softtrend unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Bern.
Liebefeld 1.3.2006